Das Formular kann ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung des Ausweises mitgebracht werden.
Die Zustimmungserklärung der Eltern ist erforderlich bei Reisepässen, wenn der Antragsteller unter 18 ist, bei Personalausweisen wenn der Antragsteller unter 16 ist.
Das Formular finden Sie in unserer Rubrik Online-Service
Die Vollmacht kann ausgedruckt und unterschrieben bei Abholung eines Dokumentes mitgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen ab 16 Jahren als Abholer von Personalausweisen und Personen ab 18 Jahren als Abholer von Reisepässen bevollmächtigt werden können.
Das Dokument wird der bevollmächtigten Person nur ausgehändigt, wenn
Die Reisevollmacht kann verwendet werden, wenn ein minderjähriges Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters unternimmt.
Hinweis:
Bislang ist der Samtgemeinde Elm-Asse kein Fall bekannt, bei dem es bei der Ein-/Ausreise Probleme im Zusammenhang mit dieser Reisevollmacht gegeben hat.
Dennoch übernimmt die Samtgemeinde Elm-Asse keine Gewähr / Haftung dafür, dass diese Reisevollmacht von allen Ländern akzeptiert wird.
Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Für die Einreise in einigen Ländern kann es erforderlich sein, dass die Unterschriften auf der Reisevollmacht amtlich beglaubigt sind.
Für eine Beglaubigung der Unterschrift muss die Reisevollmacht persönlich im Bürgerbüro unterschrieben werden.
Die Gebühr beträgt für jede Beglaubigung 6,00 Euro.
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