Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

Allgemeine Informationen

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.

Bei Bedarf kann auch für Personen unter 16 Jahren ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss ein Nachweis vorgelegt werden, wie z. B. Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Geburtsjugendamtes.

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
Ist der Ausweis abgelaufen, ist keine Verlängerung möglich. Er muss rechtzeitig neu beantragt werden.

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Eine Vertretung ist nicht möglich.


Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder ggf. Kinderreisepass (auch wenn bereits abgelaufen) oder

  • von Ledigen die Geburts- oder Abstammungsurkunde (wird vom Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt) und von allen anderen die Heiratsurkunde (wird vom Standesamt Ihres Trauungsortes ausgestellt) Diese Dokumente sind nur erforderlich, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorlag

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Zustimmungserklärung der Eltern, wenn der Antragsteller unter 16 Jahren ist. (Formular Zustimmungserklärung siehe Rubrik Online-Service)

Gebühren

Die Gebühr beträgt 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.


Anforderungen an das Lichtbild

Ab den 01.05.2025 sind nur noch digitale Passfotos für Ausweisdokumente zulässig! In Remlingen und Schöppenstedt werden hierfür noch Fotoaufnahmegeräte installiert.
Bis dies erfolgt ist, müssen Bürger/innen zertifizierte Fotografen (alfo-passbild.com oder dm Passbild-Service) aufsuchen. Hier wird nach der Fotoaufnahme ein QR-Code ausgehändigt, welcher im Bürgerbüro vorzulegen ist. Hierüber kann das Bürgerbüro das digitale Foto abrufen und zur Beantragung des Ausweisdokumentes verwenden. Diese Option bleibt auch nach der Installation der Fotoaufnahmegeräte bestehen.
Für ein Foto, welches über die Samtgemeinde Elm-Asse aufgenommen wird, wird die Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,- € erhoben. Welche Gebühr bei einem zertifizierten Fotografen erhoben wird, kann unsererseits nicht beziffert werden.


Lieferzeit

Hergestellt wird der Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin. Wir als Samtgemeinde haben keinen Einfluss auf die Dauer der Herstellung und der Lieferzeit. Zwischen 2 und 4 Wochen kann es dauern, bis Ihr Personalausweis an uns geliefert wird, je nach Auslastung der Bundesdruckerei.
Sollte es mal etwas länger dauern, möchten wir Sie um ein wenig Geduld bitten.


Abholung

Wenn der Personalausweis nicht persönlich, sondern durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden soll, wird eine spezielle Vollmacht benötigt. Die Vollmacht ist in der Rubrik Online-Service zur Verfügung gestellt.