eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Allgemeine Informationen

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Die Gültigkeitsdauer der eID-Karte beträgt 10 Jahren.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehene Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, ist uns hierdurch Ihre Anschrift bekannt. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich zunächst in der Samtgemeinde Elm-Asse anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie auf unserer Homepage erfahren.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

Benötigte Unterlagen

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

Gebühr

Die Gebühr beträgt 37,00 Euro.